| BAM-Ausnahmebewilligung
Für den Sächsischen
Modellraketen-Treff (SMRT) beantragt die IMR
von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wieder eine Ausnahmebewilligung nach §5
Abs. 3 SprengG. Damit können auch in Deutschland nicht
zugelassene ausländische Motoren (z.B. AeroTech) und Zünder
unter Aufsicht und mit bestimmten Auflagen, legal geflogen werden.
Diese Bewilligung ist eine Ausnahme
von der Erfordernis der Zulassung zum Zwecke der Einfuhr,
des Verbringens des Überlassens
an andere und der Verwendung
im Rahmen des zweiten Internationalen Sächsischen Modellraketen
Treff für Modellraketenmotoren
der Klasse T (SprengG)
und Anzünder für pyrotechnische
Zwecke zum Anzünden der Modellraketenmotoren.
Teilnehmer können damit, ohne
die sonst notwendige BAM-Zulassung, Motoren aus dem Ausland, die
dort erworben wurden, nach Deutschland mitbringen und sie auf dem
SMRT fliegen. Die Vorraussetzungen für Teilnehmer, die solche
Motoren aus dem Ausland mitbringen und fliegen wollen, sind
(Zusammenfassung ohne Gewähr für Vollständigkeit und
Richtigkeit):
- Die Motoren und Zünder müssen
in ihren Herstellungsländern den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen
- Jeder Teilnehmer muss bei der
Anmeldung (spätestens bis 7. August 2005) eine Liste der Motoren und Anzünder/Anzündeinrichtungen
einreichen
- Die IMR
meldet die Liste der BAM weiter und verschickt eine Bestätigung
an die Teilnehmer (für Zoll und Behörden). Die Bestätigung
muss jeder Teilnehmer mit sich führen. Es dürfen nur solche
Motoren und Zünder mitgebracht werden, die bei der Anmeldung
angegeben wurden.
- Die Motoren und Anzünder sind
auf die für den Flugtag erforderliche Menge begrenzt. Die
Verwendung ist nur im Rahmen dieser Veranstaltung und nur
unter Aufsicht des Veranstalters erlaubt.
- Nicht verwendete Motoren und
Anzünder sind von ausländischen Teilnehmern wieder auszuführen
oder am Veranstaltungsort zu vernichten. Die Verwendung bzw.
Vernichtung wird vom Veranstalter bescheinigt
- Die Bewilligung ist alleine
eine Freistellung von der Erfordernis der Zulassung. Alle
anderen gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und müssen
eingehalten werden, z.B. die gültigen Transportbestimmungen für
Motoren!
Mit einer zusätzlich erteilten
Aufstiegserlaubnis nach dem Luftrecht können sowohl Motoren unter
20 Gramm (T1) als auch Motoren über 20 Gramm (T2) geflogen
werden. Praktisch bedeutet dies eine Genehmigung für alle
Modellraketen- und Highpower-Motoren bis zur Zulassungsgrenze für
Flugmodelle (25 kg)!
Wichtig: Wer ausländische
Motoren am SMRT fliegen will, muss diese im Ausland erwerben oder
von einem ausländischen Händler, der am SMRT anwesend ist,
mitbringen lassen. Wir stellen dazu eine Bestätigung aus, mit der
diese Motoren dann legal importiert werden dürfen. Wir können
erst dann eine Bestätigung ausstellen, wenn uns eine genaue
Motorenliste vorliegt, Blankobestätigungen sind nicht möglich.
Bitte daher vorab mit einem ausländischen Händler Kontakt
aufnehmen (Händlerliste auf European
Model Rocketry). Die Motoren müssen im Ausland nach den dort
üblichen Bestimmungen erworben werden und die
Transportbestimmungen eingehalten werden. Ein normaler Versand über
Paketpost wäre zum Beispiel, da Gefahrengut, nicht erlaubt.
Aus haftungsrechtlichen Gründen
ist eine Halter-Haftpflichtversicherung für alle Starter Pflicht!
Wer eine gültige Versicherung hat: Bitte Kopie der
Versicherungspolice mitbringen! Starter ohne können sich, gegen
eine geringe Gebühr, über die IMR Halter-Haftpflichtversicherung
temporär für diese Veranstaltung versichern lassen.
Weitere Fragen? Bitte besucht
auch unser Forum
(Themengebiet Veranstaltungen)!
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